BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 – II ZR 174/80 Feststellungsklage des Aktionärs – Holzmüller
BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 – II ZR 174/80
Aktiengesellschaft: Feststellungsklage des Aktionärs; Zustimmungsbedürftigkeit einer Betriebsabspaltung; Konzernbildung; Vermögensübertragung – Holzmüller
1. Bei schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte und Interessen der Aktionäre, wie zB der Ausgliederung eines Betriebs, der den wertvollsten Teil des Gesellschaftsvermögens bildet, auf eine dazu gegründete Tochtergesellschaft, kann der Vorstand ausnahmsweise nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sein, gemäß AktG § 119 Abs 2 eine Entscheidung der Hauptversammlung herbeizuführen.
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