FG Hessen Urt. v. 03.07.2013, Az.: 1 K 608/10 – Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG, österreichische Erbschaftsteuer
Finanzgericht Hessen
Urt. v. 03.07.2013, Az.: 1 K 608/10
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger ist Alleinerbe seiner am … Januar 2007 verstorbenen Mutter M (Erblasserin). In seiner Erbschaftsteuererklärung vom … April 2008 erklärte der Kläger als hinterlassenen Vermögenswert unter anderem eine sonstige Forderung „Nachlass X“ (Zeile 62 des Vordrucks), die er wie folgt erläuterte: Die Erblasserin habe bis zum Jahr 2004 in Österreich gewohnt. Nach dem Tod ihrer Tochter … (Tochter) sei sie...