BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 20.2.2017, VII R 22/15 Aufteilung eines Erstattungsbetrages auf zusammenveranlagte Ehegatten
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 20.2.2017, VII R 22/15
Aufteilung eines Erstattungsbetrages auf zusammenveranlagte Ehegatten – Personelle Zuordnung geleisteter Einkommensteuer-Vorauszahlungen – Keine notwendige Beiladung des anderen Ehegatten – Verfassungsmäßigkeit von § 126a FGO
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2015 4 K 50/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.