OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2011 – 6 W 32/11 – Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht kann als Verzicht auf die testamentarische Zuwendung auszulegen sein
OLG Celle, Beschluss vom 21.02.2011 – 6 W 32/11
Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht kann als Verzicht auf die testamentarische Zuwendung auszulegen sein, wenn diese sich mit dem gesetzlichen Erbrecht inhaltlich deckt.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 den von ihm beantragten Erbschein zu erteilen.
Beschwerdewert: 51.192,67 €
Gründe
Das Rechtsmittel ist begründet.
Der Beteiligte zu 1 hat die Erblasserin als überlebenden Großelternteil aufgrund deren gemeinschaftlichen Testamentes mit ihrem vorverstorbenen Ehemann...