LG Hamm 15 W 341/14 Wertfestsetzung Erbschein
OLG Hamm · Beschluss vom 5. August 2015 · Az. 15 W 341/14
Zur Wertfestsetzung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins.
Tenor
In Abänderung des Senatsbeschlusses vom 28.10.2014 wird der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens anderweitig auf 350.000,00 € festgesetzt.
Die weitergehenden Anträge der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 04.11.2014 werden zurückgewiesen.