Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 317/09 – Wirksamkeit gemeinschaftliches Testament nach Scheidung und Wiederverheiratung
Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 317/09
Tenor:
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 11.000 € festge-setzt.
Gründe
I.)
Der Erblasser und die Beteiligte zu 1) heirateten 1970. 1979 errichteten sie ein gemeinschaftliches Testament in notarieller Form, durch welches sie sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. 1987 wurde die Ehe geschieden. 1994 nahmen der Erblasser...