BGH X ZR 118/02 – Rückforderung einer Schenkung aus der Zeit der DDR
BGH · Urteil vom 28. Oktober 2003 · Az. X ZR 118/02
Die Revision der Klägerin gegen das am 5. April 2002 verkündete Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt als Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht Rückgewähr einer Schenkung wegen Notbedarfs gemäß § 528 BGB, hilfsweise die Rückabwicklung des Schenkungsvertrages wegen Nichtigkeit.