BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 27.1.2016, 4 AZR 468/14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 27.1.2016, 4 AZR 468/14
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Die lediglich vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Tarifautomatik dar. Sie entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn für sie ein hinreichender Grund besteht.