BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.1.2017, I R 70/15 Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.1.2017, I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflicht, Auskunftsersuchen an Dritte – Verwertungsverbot – Tatsachen i.S. von § 173 Abs 1 Nr. 1 AO
Leitsätze
1. Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben.
2. Für die Verpflichtung...