Ernennung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker – OLG Bremen, 5 W 40/15
Ernennung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in privatschriftlichem Ergänzungstestament – OLG Bremen, 10.03.2016, 5 W 40/15
§§ 7, 27 BeurkG kommen bei Ernennung des Notars zum Testamentsvollstrecker nur
zum Tragen, wenn die entsprechende Willenserklärung des Erblassers Bestandteil der
Urkundstätigkeit des Notars geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Erblasser in der
beurkundeten letztwilligen Verfügung nur die Abfassung und spätere Übergabe einer
entsprechenden privatschriftlichen Verfügung ankündigt, in der der Urkundsnotar als
Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Es ist unschädlich,...