BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2017, 4 AZR 576/16 Korrigierende Rückgruppierung – Vertrauensschutz
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2017, 4 AZR 576/16
Korrigierende Rückgruppierung – Vertrauensschutz
Eine sog. korrigierende Rückgruppierung, kann wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, („venire contra factum proprium“) auch dann iSv. § 242 BGB treuwidrig sein, wenn eine vorangegangene erneute Überprüfung der Eingruppierung, – bei unveränderter Tätigkeit – zu einer Höhergruppierung geführt hatte.