BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 6 AZR 364/16 Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.6.2017, 6 AZR 364/16
Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
Leitsätze
Bei reinen Inlandssachverhalten verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden.
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. April 2016 – 11 Sa 1468/15 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.