BFH Urteil vom 18.1.2011, X R 63/08 Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.1.2011, X R 63/08
Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobenen Erbschaftsteuer als dauernde Last – Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG – Gleichheitssatz vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis
Leitsätze
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Tatbestand
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I. Die...