Oberlandesgericht Hamm, 10 U 76/ 16 – Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Oberlandesgericht Hamm, 10 U 76/ 16
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, nach welchem der Überlebende zur „gerechten“ Verteilung des Besitzes an zwei Söhne verpflichtet sein sollte. Zur Testierunfähigkeit einer Erblasserin, die aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vom Alzheimertyp nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und die Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung einzusehen und nach einer solchen Einsicht zu handeln.