BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 12.6.2017, III B 157/16 Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder – Wohnsitz im Inland – Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 12.6.2017, III B 157/16
Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder – Wohnsitz im Inland – Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2016 14 K 103/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.