BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 21.9.2016, 10 ABR 48/15 Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 21.9.2016, 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsätze
1. Das Erfordernis einer aktenkundigen zustimmenden Befassung des zuständigen Ministers mit der Allgemeinverbindlicherklärung vor deren Erlass ist erfüllt, wenn die Bundesregierung auf dessen Kabinettvorlage dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 3 TVG zustimmt.
2. Zur Bestimmung der sog. Kleinen Zahl nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF ist vorrangig die tatsächliche Anzahl der bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigen Arbeitnehmer zu ermitteln. Es kann...