Tarifliche Nachtarbeitszuschläge – Gleichheitssatz – BAG 10 AZR 473/21 – Urteil vom 15.11.2023 – Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschichtarbeit
In dem Urteil BAG 10 AZR 473/21 vom 15. November 2023 ging es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge im Rahmen von Wechselschichtarbeit.
Der Kläger, der Nachtarbeit leistete, forderte höhere Zuschläge gemäß dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Der Manteltarifvertrag (MTV) unterschied zwischen Nachtarbeit in der 3. Schicht in Wechselschicht und sonstiger Nachtarbeit.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Unterscheidung gegen den Gleichheitssatz verstößt.
Arbeitnehmer in Wechselschichtarbeit in der Nacht sollten denselben Zuschlag wie Arbeitnehmer in sonstiger Nachtarbeit erhalten.
Dies führte zur Änderung der tariflichen Nachtarbeitszuschläge.
I. Einleitung
II. Hintergrund
III. Sachverhalt
IV. Rechtsfrage
V. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
VI. Begründung des Urteils
VII. Schlussfolgerung
VIII. Fazit
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitnehmer für ihre Arbeit während der Nachtstunden erhalten.
Sie dienen als Ausgleich für die besonderen Belastungen, die mit der Nachtarbeit verbunden sind, wie z.B. die Störung des Biorhythmus und die Beeinträchtigung des Soziallebens.
Gesetzliche Grundlagen:
Höhe der Zuschläge:
Die Höhe der tariflichen Nachtarbeitszuschläge variiert je nach Branche, Tarifvertrag und Art der Nachtarbeit.
Beispiele:
Steuerliche Behandlung:
Nachtarbeitszuschläge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.