Teilurteil über Pflichtteil Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

August 19, 2017

Teilurteil über Pflichtteil Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

OLG Celle 6 U 46/03

Pflichtteilsanspruch: Unzulässigkeit eines Teilurteils;

Behandlung eines an den Pflichtteilsberechtigten im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragenen Grundstücks;

Berücksichtigung von Milchquoten auf vom Erblasser verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Urteil vom 03.07.2003 entschieden, dass ein Teilurteil über einen Pflichtteilsanspruch unzulässig ist,

wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht.

Sachverhalt:

Die Klägerin verlangt von ihrem Bruder, dem Beklagten, Zahlung des Pflichtteils nach dem Tod ihres Vaters.

Der Vater hatte zu Lebzeiten verschiedene Grundstücke auf die Klägerin und den Beklagten übertragen.

Zum Nachlass gehörten unter anderem landwirtschaftliche Flächen, die mit Milchquoten belastet waren.

Das Landgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Teilbetrags des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs und erließ weitere Auskunfts- und Feststellungsurteile.

Teilurteil über Pflichtteil Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten.

Entscheidungsgründe:

  • Unzulässiges Teilurteil: Das OLG Celle stellte fest, dass das Teilurteil des Landgerichts unzulässig war, da die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bestand. Das Landgericht hatte die Frage der Anrechnung von Vorempfängen der Klägerin auf ihren Pflichtteil offen gelassen.
  • Berechnung des Pflichtteilsanspruchs: Das OLG Celle berechnete den Pflichtteilsanspruch der Klägerin selbst und stellte fest, dass dieser niedriger ist als vom Landgericht angenommen.
  • Berücksichtigung der Milchquote: Die Milchquote ist bei der Berechnung des Nachlasswertes nicht zu berücksichtigen, da der Erblasser selbst keine Landwirtschaft betrieb und die Flächen verpachtet waren.
  • Auskunftsansprüche: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf weitere Auskünfte über den Bestand des Nachlasses und die vom Beklagten erhaltenen Schenkungen, da diese Ansprüche bereits erfüllt sind.
  • Kein Anspruch auf Wertermittlung der Milchquote: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Wertermittlung der Milchquote, da diese zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht realisierbar war.

Teilurteil über Pflichtteil Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

Tenor:

Das OLG Celle änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage ab, soweit das Landgericht den Beklagten zu Auskünften und zur Wertermittlung verurteilt hatte.

Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen.

Kernaussagen:

  • Ein Teilurteil über einen Pflichtteilsanspruch ist unzulässig, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht.
  • Die Milchquote ist bei der Berechnung des Nachlasswertes nicht zu berücksichtigen, wenn der Erblasser die Flächen verpachtet hat.
  • Ein Anspruch auf Auskunft besteht nur, soweit die Auskunft noch nicht erteilt wurde.
  • Ein Anspruch auf Wertermittlung besteht nur, wenn der Wert des Nachlassgegenstandes zum Zeitpunkt des Erbfalls realisierbar war.
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…
Apartmenthaus Wohnungseigentum

Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“

November 5, 2025
Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“ – Heilung von Einberufungsmängeln durch „Voll…