Teilurteil über Pflichtteil Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen
OLG Celle 6 U 46/03
Pflichtteilsanspruch: Unzulässigkeit eines Teilurteils;
Behandlung eines an den Pflichtteilsberechtigten im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragenen Grundstücks;
Berücksichtigung von Milchquoten auf vom Erblasser verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Urteil vom 03.07.2003 entschieden, dass ein Teilurteil über einen Pflichtteilsanspruch unzulässig ist,
wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht.
Sachverhalt:
Die Klägerin verlangt von ihrem Bruder, dem Beklagten, Zahlung des Pflichtteils nach dem Tod ihres Vaters.
Der Vater hatte zu Lebzeiten verschiedene Grundstücke auf die Klägerin und den Beklagten übertragen.
Zum Nachlass gehörten unter anderem landwirtschaftliche Flächen, die mit Milchquoten belastet waren.
Das Landgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Teilbetrags des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs und erließ weitere Auskunfts- und Feststellungsurteile.
Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten.
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Das OLG Celle änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage ab, soweit das Landgericht den Beklagten zu Auskünften und zur Wertermittlung verurteilt hatte.
Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen.
Kernaussagen:
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