Testament keine Erbeinsetzung Vermächtnisanordnung
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 116/02
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb 1978 und hinterließ ein handschriftliches Testament, in dem er sein Grundstück seinen Großneffen und seiner Schwester zuwendete.
Das Testament enthielt keine Orts- und Datumsangabe.
Nach dem Tod des Erblassers wurde zunächst ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt.
20 Jahre später beantragten die im Testament Bedachten die Einziehung des Erbscheins, da sie der Ansicht waren, dass das Testament eine Erbeinsetzung darstelle.
Der Sohn des Erblassers (Beteiligter zu 1) widersprach dem Antrag und behauptete, das Testament sei unwirksam oder als Vermächtnis auszulegen.
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die weitere Beschwerde der im Testament Bedachten zurück.
Das Testament war als Vermächtnis auszulegen.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts verdeutlicht die Grundsätze der Testamentsauslegung bei der Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.