Testamentsauslegung Abgrenzung Erbeinsetzung und Vermächtnis
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 100/98
Sachverhalt:
Eine kinderlose Erblasserin hatte in einem eigenhändigen Testament von 1987/89 ihr Hausgrundstück einem Ehepaar (Beteiligte zu 7 und 8)
zugewendet und ihr sonstiges Vermögen (Geld, Schmuck, Antiquitäten etc.) auf mehrere Personen verteilt.
Das Hausgrundstück machte zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung den Hauptteil ihres Vermögens aus.
Die Beteiligten zu 7 und 8 beantragten einen Erbschein, der sie als Miterben ausweist.
Verwandte der Erblasserin (Beteiligte zu 1 bis 4) widersprachen dem Antrag, da sie der Ansicht waren, die Beteiligten zu 7 und 8 seien lediglich Vermächtnisnehmer.
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und wies das Amtsgericht an, den beantragten Erbschein zu erteilen.
Die Beteiligten zu 7 und 8 waren als Miterben eingesetzt.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts verdeutlicht die Grundsätze der Testamentsauslegung bei der Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.