Testamentsauslegung Anwachsung der Anteile
KG Berlin 6 W 39/23
Beschluss vom 16.8.2024
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte in einem gemeinschaftlichen Testament vom 4.11.2010 zunächst fünf Schlusserben zu je 20 % eingesetzt.
Anschließend strichen sie einen Erben und erhöhten die Anteile der verbleibenden vier auf 25 %.
Schließlich strichen sie zwei weitere Erben, sodass nur noch zwei Erben übrig blieben.
Statt die Anteile dieser beiden zu erhöhen, ergänzten sie den handschriftlichen Zusatz
„Wer noch 25 %?“.
Nach dem Tod des Ehemannes beantragte die Nichte eines der verbliebenen Erben einen Erbschein, der sie und den anderen verbliebenen Erben zu je 50 % als Erben ausweisen sollte.
Entscheidung des Gerichts:
Das KG entschied, dass die Nichte keinen Anspruch auf den beantragten Erbschein hat.
Begründung:
Fazit:
Das KG wies den Erbscheinsantrag der Nichte zurück, da weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Erbeinsetzung oder eine ergänzende Testamentsauslegung zu ihren Gunsten möglich war.
Zudem äußerte das Gericht Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments vom 4.11.2010.
Sollte sich das Testament als wirksam erweisen, dürfte für die verbleibenden 75 % die gesetzliche Erbfolge gelten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.