
Testamentsauslegung – Anwachsung – Ersatzerbeneinsetzung – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen
OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.9.2025 – 3 W 149/24
(AG Potsdam Beschl. v. 21.2.2024 – 52 VI 714/23)
Hier ist die Erläuterung zum Beschluss des OLG Brandenburg vom 24.09.2025 (Az. 3 W 149/24) zur Auslegung eines Testaments.
Ausgangsfrage: Wie wird ein altes Testament ausgelegt, wenn ein Erbe vorverstorben ist, und wer trägt die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen?
Stellen Sie sich vor, ein Mann hinterlässt ein Testament aus dem Jahr 1984. Er hat keine Kinder als Erben eingesetzt. Stattdessen sollen seine beiden Geschwister alles zu gleichen Teilen erhalten. Doch zum Zeitpunkt des Todes ist der Bruder bereits verstorben. Nun stellt sich eine wichtige Frage: Bekommt die überlebende Schwester alles alleine? Oder tritt der Sohn des Bruders an dessen Stelle?
Genau darüber stritten sich die Beteiligten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Das Gericht musste entscheiden, was der Erblasser damals wirklich wollte. Dieser Fall ist besonders spannend, weil das Testament noch zu Zeiten der DDR geschrieben wurde.
Zuerst klärte das Gericht, welche Gesetze überhaupt wichtig sind. Das Testament stammte aus dem Jahr 1984. Damals galt in der DDR das Zivilgesetzbuch (ZGB).
Ob das Testament damals ordnungsgemäß geschrieben wurde, richtet sich nach dem alten DDR-Recht. Hier gab es keine Probleme. Der Erblasser hatte es handschriftlich verfasst und unterschrieben.
Wenn es aber darum geht, was die Sätze im Testament heute bedeuten, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das liegt daran, dass der Erbfall nach der Wiedervereinigung eintrat. Glücklicherweise sind sich die Regeln im ZGB und im BGB sehr ähnlich. Es gibt also keinen großen Unterschied beim Ergebnis.
Der Kern des Streits drehte sich um zwei Begriffe aus dem Erbrecht. Diese Begriffe klingen kompliziert, lassen sich aber einfach erklären.
Anwachsung bedeutet: Ein Erbe fällt weg. Sein Anteil wird auf die übrigen Erben verteilt. Im vorliegenden Fall hätte die Schwester also den Anteil des Bruders dazubekommen. Sie wäre dann Alleinerbin geworden. Das passiert automatisch, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.
Eine Ersatzerbeneinsetzung bedeutet: Der Erblasser hat eine andere Person bestimmt, die einspringt. Wenn der erste Erbe stirbt, bekommt der „Ersatz“ dessen Anteil.
Das Gericht entschied hier gegen die Schwester. Es sagte: Der Neffe (der Sohn des Bruders) bekommt die 50 Prozent. Warum? Weil das Gericht das Testament „ausgelegt“ hat. Das Gericht sucht dabei nach dem wahren Willen des Verstorbenen.
Der Verstorbene hatte seine Geschwister im Testament nicht nur mit Namen genannt. Er schrieb, dass sein Nachlass zu 50 Prozent auf seine „Geschwister“ übertragen wird. Das Gericht sah darin ein wichtiges Indiz.
Das Gericht nutzte eine besondere Auslegungsregel. Es fragte: Wollte der Erblasser nur die Person des Bruders beschenken? Oder wollte er den ganzen „Stamm“ des Bruders bedenken?
Ein Stamm bezeichnet in der Fachsprache eine Familie und ihre Nachkommen. Wenn man einen nahen Verwandten als Erben einsetzt, meint man oft die ganze Familie. Das Gericht stellte fest: Der Erblasser hat beide Geschwister exakt gleich behandelt. Er schaute nicht auf das persönliche Verhältnis im Einzelfall. Er wollte sein Vermögen gerecht auf beide Familienzweige verteilen.
Der Erblasser nutzte den Sammelbegriff „Geschwister“. Er setzte sie „zu gleichen Teilen“ ein. Das spricht dafür, dass er die Verteilung nach Stämmen wollte. Da der Neffe zum Stamm des Bruders gehört, ist er der logische Ersatzerbe. Die Schwester bekommt also nicht alles. Sie muss sich das Erbe mit ihrem Neffen teilen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils betrifft das Geld. Wer muss die Gerichtskosten bezahlen?
In Erbschaftssachen gibt es eine Besonderheit. Es gewinnt nicht einfach eine Seite und die andere zahlt alles. Das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen. Das ist ein juristischer Fachbegriff. Er bedeutet: Das Gericht entscheidet so, wie es im Einzelfall gerecht und fair ist.
Das Amtsgericht wollte zuerst, dass die Schwester alles bezahlt. Sie hatte den Prozess schließlich verloren. Das OLG Brandenburg sah das aber anders.
Das Gericht erklärte das Veranlasserprinzip. Wer einen Antrag stellt, löst Kosten aus. Hier hatten aber beide Seiten Anträge gestellt. Beide wollten einen Erbschein. Am Ende profitieren auch beide von der Entscheidung, weil nun Klarheit herrscht.
Deshalb wurden die Gerichtskosten geteilt. Jeder muss die Hälfte der Kosten für das Gericht bezahlen. Seine eigenen Anwaltskosten trägt jeder selbst. Das empfand das Gericht als fair.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammengefasst:
Rechtliche Streitigkeiten beim Erben sind oft sehr komplex. Kleine Formulierungen im Testament können einen riesigen Unterschied machen. Oft geht es um hohe Geldbeträge und tiefe familiäre Emotionen. Eine fachkundige Beratung ist daher unverzichtbar.
Sollten Sie Fragen zu einer Testamentsauslegung oder zu Ihren Rechten als Erbe haben, ist kompetente Hilfe ratsam. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.
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