Testamentsauslegung Begriff der Abkömmlinge – Adoptivkinder

April 21, 2019

Testamentsauslegung Begriff der Abkömmlinge – Adoptivkinder

Brandenburgisches OLG Beschluss 25.11.1997 – 10 Wx 33/96

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 25. November 1997 (Az. 10 Wx 33/96) befasst sich mit der Auslegung eines Testaments,

in dem der Erblasser die „Abkömmlinge“ seines Sohnes als Ersatzerben eingesetzt hat.

Die zentrale Frage des Verfahrens war, ob nach dem Willen des Erblassers auch Urenkel und Adoptivkinder als Ersatzerben anzusehen sind.

Das Gericht entschied, dass zur Klärung dieser Frage der wirkliche oder hypothetische Wille des Erblassers ermittelt werden muss,

wobei alle relevanten Umstände, auch solche außerhalb des Testaments, herangezogen werden müssen.

Der Begriff „Abkömmlinge“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) § 2069 umfasst grundsätzlich alle Nachfahren in erster Parentel, einschließlich Adoptivkinder.

Das Gericht wies darauf hin, dass zu prüfen sei, ob der Erblasser von dieser Auslegungsregel abweichen wollte.

Hierzu sei eine umfassende Sachverhaltsaufklärung notwendig, bei der auch die Pflege der verwandtschaftlichen Beziehungen durch den Erblasser zu berücksichtigen ist.

Testamentsauslegung Begriff der Abkömmlinge – Adoptivkinder

Das Gericht hob den Beschluss des Landgerichts Cottbus auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.

Es stellte fest, dass das Landgericht seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war, insbesondere bezüglich der Frage,

ob der Erblasser neben den unmittelbaren Abkömmlingen seines Sohnes auch deren Nachkommen oder Adoptivkinder als Ersatzerben einsetzen wollte.

Das Oberlandesgericht betonte, dass der Begriff „Abkömmlinge“ auch Adoptivkinder umfassen kann, sofern der Erblasser keinen gegenteiligen Willen geäußert hat.

Es wies darauf hin, dass das Landgericht keine ausreichenden Ermittlungen durchgeführt hatte, um den tatsächlichen oder hypothetischen Willen des Erblassers festzustellen.

Abschließend ordnete das Gericht an, dass das Landgericht die notwendigen Ermittlungen nachholen müsse,

um festzustellen, ob der Erblasser wirklich nur leibliche Kinder als Ersatzerben einsetzen wollte oder ob auch Adoptivkinder und weitere Nachfahren in Betracht kommen sollten.

Diese Frage war insbesondere im Hinblick auf die historische Rechtslage in der DDR und die rechtlichen Veränderungen im Zusammenhang mit Adoptionen relevant.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbar

§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbar

Mai 12, 2025
§ 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbarRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgeric…
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über Erben

Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über Erben

Mai 8, 2025
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen beleidigender Äußerungen über ErbenOLG Zweibrücken Beschluss vom 17.2.2025 –&nb…
Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren

Mai 8, 2025
Kostenentscheidung in einem NachlassverfahrenRA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (IV ZB 18/24) vom 23. Apr…