
Testamentsauslegung Nachlassspaltung
OLG Hamm I-15 Wx 332/10
Testamentsauslegung: Umfassende Prüfung der Erbfolge durch das Beschwerdegericht,
Beschränkung des Testaments auf österreichisches Vermögen in der irrigen Annahme einer Nachlassspaltung
Das Oberlandesgericht Hamm hatte in diesem Fall über die Auslegung eines Testaments zu entscheiden,
in dem die Erblasserin in der irrigen Annahme einer Nachlassspaltung nur über ihr in Österreich befindliches Vermögen verfügt hatte.
Kernaussagen des Beschlusses:
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte ein Testament errichtet, in dem sie ihre Tochter zur Alleinerbin ihres in Österreich belegenen Vermögens einsetzte.
Sie ging irrtümlich davon aus, dass eine Nachlassspaltung eintritt und sie daher nur über ihr österreichisches Vermögen verfügen muss.
Tatsächlich war aber deutsches Erbrecht anzuwenden, sodass das Testament unwirksam war, da es nicht über den gesamten Nachlass verfügte.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Tochter nicht Alleinerbin ist, sondern die drei Kinder der Erblasserin zu je 1/3 gesetzliche Erben sind.
Begründung:
Konsequenzen:
Die drei Kinder der Erblasserin sind Miterben zu je 1/3.
Die Tochter ist Vermächtnisnehmerin hinsichtlich des in Österreich belegenen Vermögens.
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