Testamentsauslegung Nachlassspaltung
OLG Hamm I-15 Wx 332/10
Testamentsauslegung: Umfassende Prüfung der Erbfolge durch das Beschwerdegericht,
Beschränkung des Testaments auf österreichisches Vermögen in der irrigen Annahme einer Nachlassspaltung
Das Oberlandesgericht Hamm hatte in diesem Fall über die Auslegung eines Testaments zu entscheiden,
in dem die Erblasserin in der irrigen Annahme einer Nachlassspaltung nur über ihr in Österreich befindliches Vermögen verfügt hatte.
Kernaussagen des Beschlusses:
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte ein Testament errichtet, in dem sie ihre Tochter zur Alleinerbin ihres in Österreich belegenen Vermögens einsetzte.
Sie ging irrtümlich davon aus, dass eine Nachlassspaltung eintritt und sie daher nur über ihr österreichisches Vermögen verfügen muss.
Tatsächlich war aber deutsches Erbrecht anzuwenden, sodass das Testament unwirksam war, da es nicht über den gesamten Nachlass verfügte.
Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Tochter nicht Alleinerbin ist, sondern die drei Kinder der Erblasserin zu je 1/3 gesetzliche Erben sind.
Begründung:
Konsequenzen:
Die drei Kinder der Erblasserin sind Miterben zu je 1/3.
Die Tochter ist Vermächtnisnehmerin hinsichtlich des in Österreich belegenen Vermögens.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.