Testamentsauslegung – OLG Hamm 10 W 166/18

August 29, 2020

Testamentsauslegung – OLG Hamm 10 W 166/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falles
    • Bedeutung der Entscheidung
  2. Tatbestand
    • Parteien des Verfahrens
    • Gemeinschaftliches Testament vom 24.04.2000
    • Erbfall und Nachlass des Erblassers
    • Anträge der Beteiligten
  3. Verfahrensverlauf
    • Beschluss des Amtsgerichts Minden vom 05.11.2018
    • Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 vom 22.11.2018
    • Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Minden vom 27.11.2018
    • Anhörung der Beteiligten zu 1 durch den Senat
  4. Rechtliche Würdigung und Entscheidungsgründe
    • Allgemeine rechtliche Grundlagen der Testamentsauslegung
    • Auslegungsbedürftigkeit des Testaments
    • Ermittlung des wahren Willens der Erblasser
    • Bedeutung des Motivs der Erblasser für die Testamentsauslegung
    • Schlussfolgerungen aus den Angaben der Beteiligten zu 1
    • Abwägung und Auslegung des Testamentsinhalts
  5. Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm
    • Begründung der Erteilung des Teilerbscheins
    • Bedeutung der festgestellten Tatsachen für die Erbfolge
    • Rechtsfolgen der Entscheidung

Testamentsauslegung – OLG Hamm 10 W 166/18

  1. Kostenentscheidung
    • Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens
    • Außergerichtliche Kosten
    • Wertfestsetzung des Beschwerdeverfahrens
  2. Zusammenfassung und Fazit
    • Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe
    • Schlussfolgerungen für zukünftige Fälle der Testamentsauslegung

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) vom 22.11.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Minden vom 05.11.2018 dahingehend abgeändert, dass die Tatsachen, die zur Begründung des Erbscheinantrages der Beteiligten zu 2.) und 3.) vom 05.10.2018 erforderlich sind, für festgestellt erachtet werden.

Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Minden wird angewiesen, den Beteiligten zu 2.) und 3.) einen Teilerbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass der am 10.08.2011 verstorbene K V, geborener A, geb. am 28.10.1948, von den Beteiligten zu 2.) und 3.) jeweils zu 1/4 beerbt worden ist.

Von einer Kostenentscheidung wird abgesehen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…
Apartmenthaus Wohnungseigentum

Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“

November 5, 2025
Beschlussmängelverfahren: Verwalterbestellung durch den teilenden Eigentümer in der „Aufteilungsphase“ – Heilung von Einberufungsmängeln durch „Voll…