Testamentsbeurkundung durch ausländischen Notar in Deutschland (Auslandsbeurkundung)
BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25 (OLG Oldenburg Urt. v. 12.2.2025 – 3 U 18/24; LG Osnabrück Urt. v. 14.5.2024 – 5 O 1110/22)
Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der rechtlichen Grundsätze zur Testamentserrichtung durch ausländische Notare in Deutschland.
Normalerweise geht man zum Notar in das Büro, das in seiner Stadt liegt. Doch was passiert, wenn ein ausländischer Notar ein Testament direkt in Deutschland beurkundet? In einem aktuellen Fall hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), geklärt, ob ein solches Testament gültig ist.
Es ging um einen Mann aus den Niederlanden, der in Deutschland lebte. Er ließ ein neues Testament von einer niederländischen Notaranwärterin an seinem Wohnort in Deutschland aufsetzen. Darin änderte er sein Erbe komplett. Sein Enkel, der vorher alles erben sollte, war damit nicht einverstanden und klagte.
Die wichtigste Frage war: Darf eine niederländische Notarin in Deutschland ein gültiges Testament nach niederländischem Recht erstellen?
Wenn ein Erbfall einen Bezug zum Ausland hat, gibt es eine europäische Regelung (die Erbrechtsverordnung). Diese sagt, dass für die äußere Form eines Testaments ein spezielles Abkommen gilt: das Haager Testamentsformübereinkommen.
Dieses Abkommen ist sehr freundlich gegenüber dem letzten Willen eines Menschen. Es möchte verhindern, dass ein Testament nur wegen formaler Fehler ungültig wird. Ein Testament ist demnach formell gültig, wenn es dem Recht des Staates entspricht, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte. Da der Mann Niederländer war, durfte er sein Testament also nach niederländischen Formvorschriften verfassen.
Das Gericht stellte klar, dass sehr viele Punkte zur Form gehören:
All diese Punkte richten sich in diesem Fall nach dem niederländischen Recht.
Die Notaranwärterin hat eigentlich gegen niederländische Regeln verstoßen. Sie hätte ihre Amtshandlung nur in den Niederlanden durchführen dürfen. Sie war also „außerhalb ihres Reviers“ tätig.
Das Gericht musste prüfen, was das niederländische Recht zu diesem Fehler sagt. Experten fanden heraus: Nach niederländischem Recht führt so ein Verstoß nicht automatisch dazu, dass das Testament wertlos ist. Das Testament bleibt gültig, auch wenn die Notarin ihren Amtsbezirk verlassen hat. Deutsche Gerichte müssen diese ausländische Sichtweise akzeptieren.
Manchmal darf ein ausländisches Recht in Deutschland nicht angewendet werden. Das ist der Fall, wenn das Ergebnis völlig unerträglich für das deutsche Gerechtigkeitsempfinden wäre. Man nennt das den „Ordre Public“ (öffentliche Ordnung).
Der BGH entschied: Nein, es ist nicht untragbar. Zwar haben deutsche Notare in Deutschland Vorrang, aber es gibt Ausnahmen. Da der Verstorbene Niederländer war und ausdrücklich wollte, dass niederländisches Recht gilt, wiegt sein Wille schwerer als die strenge Einhaltung von Gebietsgrenzen. Es verstößt nicht gegen die Grundpfeiler des deutschen Rechts, wenn man dieses Testament anerkennt.
Der Verstorbene hatte in seinem Testament geschrieben, dass für seinen gesamten Nachlass niederländisches Recht gelten soll.
Jeder Bürger in der EU darf wählen, ob das Erbrecht seines Wohnsitzes oder das Erbrecht seines Heimatlandes gelten soll. Der Mann hat sich für sein Heimatland entschieden. Diese Wahl war klar formuliert und ist damit bindend. Das bedeutet, dass nicht nur die Form des Testaments, sondern auch der Inhalt (wer wie viel bekommt) nach niederländischen Gesetzen beurteilt wird.
In dem Streit gab es auch technische Fragen zum Ablauf der Klage.
Der Enkel wollte vom Gericht feststellen lassen, dass er das Testament erfolgreich „angefochten“ hat. Das Gericht sagte dazu: Das geht so nicht. Man kann vor Gericht nicht über eine einzelne Vorfrage streiten. Man muss direkt feststellen lassen, ob man der „Erbe“ ist oder nicht. Das Gericht hat die Klage des Enkels aber trotzdem geprüft und sie so gedeutet, als hätte er direkt seine Erbenstellung zurückgefordert.
Deutsche Richter sind keine Experten für niederländisches Recht. Sie müssen dieses Recht wie eine Tatsache ermitteln. Dazu nutzen sie oft Gutachter oder Fachbibliotheken. Der BGH entschied, dass die Vorinstanz hier genug getan hat. Es reicht aus, wenn ein Gutachter die wichtigsten Quellen und die Rechtsprechung im Ausland prüft. Es muss nicht für jede kleinste Detailfrage ein neues, extrem teures Gutachten erstellt werden.
Ein Testament eines Ausländers, das von einem Notar aus dessen Heimatland in Deutschland beurkundet wurde, kann voll wirksam sein. Auch wenn der Notar dabei seine Befugnisse überschritten hat, zählt am Ende oft das Recht des Heimatlandes und der Wille des Verstorbenen. Die deutschen Gerichte achten darauf, dass der letzte Wille nicht an komplizierten internationalen Regeln scheitert.
Wenn Sie Fragen zur Gestaltung Ihres Testaments haben oder eine rechtssichere Beurkundung planen, sollten Sie sich professionell beraten lassen.
Bitte nehmen Sie für eine fundierte Testamentsbeurkundung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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