Testamentskopie und Testierwille – OLG Karlsruhe 11 W 104/20 (Wx) – Beschl. v. 13.11.2022 – Errichtung eines formgerechten Testaments
In dem Fall OLG Karlsruhe 11 W 104/20 (Wx) ging es um die Frage der Gültigkeit eines Testaments, das nur in Kopie vorlag.
Der Erblasser verstarb im Juni 2016, und es gab keine Originalversion seines Testaments.
Im September 2016 legte sein Sohn eine Kopie eines handschriftlichen Testaments vor, das der Erblasser angeblich im April 2010 verfasst hatte.
Die Tochter des Erblassers und seine damalige Lebensgefährtin stritten über die Gültigkeit des Testaments.
Das Gericht musste klären, ob das Testamentskopie tatsächlich den letzten Willen des Erblassers darstellte und ob dieser bei der Abfassung des Testaments einen ernsthaften Testierwillen hatte.
Es gab Hinweise darauf, dass der Erblasser nach der Erstellung des Testaments unsicher war und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hatte.
Letztendlich konnte das Gericht nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen, ob der Erblasser das Testament mit Testierwillen verfasst hatte.
Daher wurde die gesetzliche Erbfolge angewendet, bei der die Lebensgefährtin des Erblassers die Hälfte des Erbes erhielt, und seine Tochter sowie sein Sohn je ein Viertel.
Das Gericht entschied auch über die Kosten des Verfahrens und entschied, dass die Gerichtskosten von der Antragstellerin, der Lebensgefährtin des Erblassers, zu tragen seien.
Es wurde jedoch keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten angeordnet, da beide Seiten vertretbare Standpunkte hatten.
Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
I. Zusammenfassung des Falls
A. Verstorbener Erblasser im Juni 2016
B. Keine Originalversion des Testaments
C. Vorlage einer Testamentskopie im September 2016
D. Streit über die Gültigkeit des Testaments
E. Klärung des Testierwillens des Erblassers
F. Anwendung der gesetzlichen Erbfolge
G. Entscheidung über die Kosten des Verfahrens
H. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
II. Entscheidungstext
A. Nachweis der Errichtung eines formgerechten Testaments bei Vorlage einer Testamentskopie
B. Anforderungen an das Vorliegen eines Testierwillens
C. Hintergrund des Falls
III. Gründe für die Entscheidung
A. Ehe und Lebensgefährtin des Erblassers
B. Vorlage der Testamentskopie im Verfahren
C. Inhalt der Testamentskopie
D. Schenkung an den Sohn mit Auflagen
E. Entscheidung des Nachlassgerichts und Beschwerde
F. Zweifel an der Testierwilligkeit des Erblassers
G. Mangelnde Sicherheit bezüglich des Testierwillens
H. Anforderungen an ein wirksames Testament
I. Tatsächlicher Wille des Erblassers bei der Errichtung des Testaments
J. Feststellungslast und Zweifel an der Testierwilligkeit
K. Gesetzliche Erbfolge
L. Kostenentscheidung und Erstattung der außergerichtlichen Kosten
M. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
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