Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 53/04
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte in mehreren Testamenten verschiedene Personen als Erben eingesetzt.
Seine Ehefrau und zwei seiner Söhne fochten die Testamente an, da der Erblasser an einem krankhaften Verfolgungswahn gelitten habe.
Das Amtsgericht und das Landgericht gingen nach Einholung von Sachverständigengutachten von der Testierfähigkeit des Erblassers aus.
Problematik:
Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Nachlassgericht zurück.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der Testierfähigkeit für die Wirksamkeit von Testamenten und die Anforderungen an die Beweisführung im Erbscheinsverfahren.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Testierfähigkeit im Einzelfall sorgfältig prüfen müssen und dass Wahnvorstellungen die Testierfähigkeit beeinträchtigen können.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.