Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz
Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit
OLG Bamberg 4 W 16/14
Der Erblasser hatte mehrere Testamente errichtet, darunter ein gemeinschaftliches Testament mit seiner Ehefrau und zwei Einzeltestamente. In den Einzeltestamenten setzte er die Beschwerdeführerin als Alleinerbin ein.
Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag der Beschwerdeführerin zurück, da der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung der Einzeltestamente testierunfähig gewesen sei.
Entscheidung des OLG Bamberg:
Das OLG Bamberg wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Bamberg entschied, dass der Erblasser bei Abfassung der Einzeltestamente testierunfähig war
und die Anfechtungserklärungen der Beschwerdeführerin unwirksam waren.
Die Entscheidung verdeutlicht die Voraussetzungen der Testierfähigkeit und die Grenzen des Anfechtungsrechts.
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