Testierwille Testierfähigkeit
OLG Rostock 3 W 74/21
Beschluss vom 11.4.2023
RA und Notar Krau
Der Fall:
Ein Erblasser (E) verfasste am selben Tag drei nahezu identische Testamente, in denen er Frau B6 als Alleinerbin einsetzte und Herrn B5 sein Auto vermachte.
Nach seinem Tod beantragten seine Geschwister (B1-4) einen Erbschein basierend auf der gesetzlichen Erbfolge, während B6 die Alleinerbschaft gemäß den Testamenten beanspruchte.
B1-4 fochten die Testamente an, da sie E aufgrund seiner geistigen Verfassung als testierunfähig ansahen.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Rostock entschied zugunsten von B6 und erkannte die Testamente als wirksam an.
Begründung:
Bewertung der medizinischen Gutachten:
Fazit:
Das OLG Rostock betonte die Bedeutung einer individuellen und umfassenden Prüfung der Testierfähigkeit.
Auch Menschen mit geistigen Einschränkungen können testierfähig sein, solange sie die Bedeutung ihrer Handlungen verstehen und ihren Willen frei bilden können.
Im Zweifel ist ein Sachverständigengutachten einzuholen, um die Testierfähigkeit zu klären.
Zusätzliche Anmerkung:
Das Gericht stellte klar, dass die Zuwendung des Autos an B5 als Vermächtnis zu werten ist, da E B6 als Alleinerbin einsetzte und B5 lediglich einen Einzelgegenstand zukommen lassen wollte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.