Transmortale Vorsorgevollmacht Befugnis Eigentumsübertragung Nachlassgrundstück
OLG Frankfurt 20 W 49/15 –
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 9. März 2015 (Az. 20 W 49/15) befasst sich mit der Frage, ob eine
transmortale Vorsorgevollmacht die Befugnis zur Eigentumsübertragung an einem Nachlassgrundstück im Grundbuchverfahren verleiht.
Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Vollmacht, das Verhältnis zwischen Erblasserwillen und Erbeninteressen sowie die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Erben.
Sachverhalt
Der Erblasser hatte seiner Tochter (der Antragstellerin zu 1) eine transmortale Vorsorgevollmacht erteilt.
Nach dem Tod des Erblassers schloss die Antragstellerin zu 1 im Namen des Erblassers einen Grundstücksübertragungsvertrag mit sich selbst und ihren beiden Kindern (den Antragstellern zu 2 und 3) ab.
Das Grundbuchamt verlangte die Genehmigung der Erben, da die Antragstellerin zu 1 als Bevollmächtigte die Interessen der Erben zu wahren habe.
Kernaussagen des Beschlusses
Das OLG Frankfurt hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf und entschied, dass die Genehmigung der Erben nicht erforderlich ist.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss stärkt die Bedeutung transmortaler Vorsorgevollmachten im Grundbuchverfahren.
Er stellt klar, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht auch ohne Zustimmung der Erben handeln darf.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Gestaltung von Vorsorgevollmachten. Er ermöglicht es, die Nachlassabwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.