Trennungsunterhaltsanspruch aufgrund neuer verfestigter Lebensgemeinschaft
OLG Brandenburg, 22.06.2020 – 9 UF 254/19
Worum geht es in diesem Fall?
In diesem Rechtsstreit geht es um sogenannten Trennungsunterhalt. Das ist Geld, das ein Ehepartner dem anderen nach der Trennung zahlen muss.
Ein Ehepaar hatte sich getrennt. Die Frau verlangte von ihrem Ehemann finanzielle Unterstützung. Der Mann wollte jedoch nicht zahlen. Der Streit ging vor das Amtsgericht Eberswalde und später vor das Oberlandesgericht Brandenburg. Das Gericht musste entscheiden, ob der Mann zahlen muss oder nicht.
Die Vorgeschichte der Eheleute
Der Ehemann (geboren 1968) und die Ehefrau (geboren 1981) haben im April 2011 geheiratet. Die Hochzeit fand in der Republik Moldau statt. Das Paar bekam keine gemeinsamen Kinder.
Im September 2017 trennten sich die beiden. Die Frau zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Seitdem leben sie getrennt.
Die finanziellen Verhältnisse der beiden sind sehr unterschiedlich. Die Frau arbeitet als Kassiererin und Verkäuferin. Sie verdiente zuletzt etwa 1.100 Euro netto im Monat. Der Mann arbeitet beim Auswärtigen Amt. Er verdiente im Durchschnitt etwa 2.700 Euro netto im Monat. Außerdem gehört ihm eine große Eigentumswohnung, für die er keinen Kredit mehr abbezahlen muss. Da er mietfrei wohnt, hat er einen finanziellen Vorteil.
Warum der Mann nicht zahlen wollte
Die Frau forderte ab April 2018 Unterhalt von ihrem Mann. Das Amtsgericht hatte bereits entschieden, dass der Mann zahlen muss. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Er wollte, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung aufhebt.
Der Mann hatte dafür im Wesentlichen drei Argumente:
Die Entscheidung des Gerichts: Deutsches Recht gilt
Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Das bedeutet, er hat den Prozess verloren.
Zuerst klärte das Gericht die Frage des Rechts. Beide Eheleute leben dauerhaft in Deutschland. Die Frau hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier. Deshalb entschieden die Richter, dass deutsches Recht angewendet wird. Es ist dabei egal, dass die Ehe ursprünglich in Moldau geschlossen wurde oder welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten früher hatten. Damit war klar, dass der Fall nach deutschen Gesetzen beurteilt wird.
Kein Beweis für eine verfestigte Lebensgemeinschaft
Das Gericht prüfte danach sehr genau, ob die Frau ihren Anspruch auf Geld verloren hat. Das Gesetz sagt: Wenn ein bedürftiger Partner in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ lebt, wäre es ungerecht, wenn der Ex-Partner noch zahlen müsste.
Eine solche Gemeinschaft liegt vor, wenn das neue Paar wie ein Ehepaar zusammenlebt. Indizien dafür sind:
Die Richter erklärten, dass man normalerweise erst nach zwei bis drei Jahren des Zusammenlebens von einer solchen „verfestigten“ Gemeinschaft ausgeht. Wenn das Paar nicht zusammenwohnt, müssen es oft sogar fünf Jahre sein. Diese Zeit war hier noch gar nicht vergangen.
Der Einsatz des Detektivs war erfolglos
Der Ehemann hatte sogar ein Detektivbüro beauftragt, um seine Frau zu überwachen. Er wollte beweisen, dass sie schon fest mit einem neuen Mann zusammenlebt.
Die Detektive beobachteten die Wohnung der Frau im September 2019 eine Woche lang. Sie stellten Folgendes fest:
Das Gericht entschied: Das reicht nicht als Beweis. Die Detektive hatten die beiden nie wirklich zusammen in der Wohnung gesehen. Ein gemeinsamer Urlaub und ein paar Fotos auf Facebook reichen ebenfalls nicht aus. Es mag sein, dass die Frau einen Freund hat. Aber das Gericht sah keine Beweise dafür, dass diese Beziehung schon so eng und fest ist wie eine Ehe. Es gibt keine gemeinsame Haushaltsführung und keine gemeinsame Zukunftsplanung, die man beweisen konnte.
Das Ergebnis
Der Mann konnte nicht beweisen, dass die Frau ihre Unterhaltsberechtigung verwirkt hat. Die Voraussetzungen für eine Streichung des Geldes lagen nicht vor. Die Beziehung der Frau war noch nicht lange genug und nicht fest genug, um als „neue Ehe“ zu gelten.
Deshalb bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts. Der Mann muss den rückständigen Unterhalt nachzahlen und auch weiterhin monatlich Geld an seine getrenntlebende Frau überweisen. Zusätzlich muss er die Kosten für das Beschwerdeverfahren tragen. Eine weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde nicht zugelassen. Damit ist der Fall abgeschlossen.
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