Treuwidrige Berufung auf die Schriftformpflicht des § 623 BGB – Hessisches LAG 13 Sa 845/12
Kernaussage:
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied, dass sich eine Arbeitnehmerin nicht auf den Formmangel einer nicht schriftlichen Beendigung
des Arbeitsverhältnisses berufen kann, wenn ihr Verhalten widersprüchlich ist und sie damit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Tatbestand:
Entscheidung des LAG:
Fazit:
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