Über mögliche Schäden muss beim Hauskauf aufgeklärt werden
OLG Koblenz Urt. v. 15.01.2013, Az. 4 U 874/12
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – besonders beim Hauskauf! RA und Notar Krau erklärt Ihnen, warum Sie bei der Offenlegung von Mängeln hellhörig werden sollten.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen Ihr Traumhaus. Im Vertrag steht: „Gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung für Mängel.“ Klingt fair, oder?
Doch was, wenn der Verkäufer von einem versteckten Problem wusste und es Ihnen verschwiegen hat? Genau dann kann das Blatt sich wenden.
Ein Käufer erwarb ein Haus in Neuwied. Der Verkäufer versicherte, es gäbe keine versteckten Mängel.
Später stellte sich heraus: Ein Marder hatte Jahre zuvor das Dach beschädigt.
Das Dach wurde nur teilweise saniert. Die restlichen Schäden verschwieg der Verkäufer.
Der Marder hatte wohl ein Jahr lang unter dem Dach gehaust und „unvorstellbaren Lärm“ gemacht. Das war ein klares Warnsignal!
Das Oberlandesgericht Koblenz stellte klar: Wenn ein Verkäufer von solchen gravierenden Schäden weiß, muss er den Käufer darüber informieren.
Auch wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen ist. Verschweigt er wichtige Informationen, handelt er arglistig. Das bedeutet, er täuscht Sie absichtlich.
In unserem Beispiel forderte der Käufer 25.000 Euro für die Dachsanierung.
Und das zu Recht! Gerichte sehen es so: Wer einen Mangel bewusst verschweigt, muss für die entstehenden Kosten aufkommen.
Auch wenn ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht. Dieser Schutz greift nämlich nicht bei arglistigem Verschweigen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.