Über mögliche Schäden muss beim Hauskauf aufgeklärt werden

Mai 20, 2025

Über mögliche Schäden muss beim Hauskauf aufgeklärt werden

OLG Koblenz Urt. v. 15.01.2013, Az. 4 U 874/12

RA und Notar Krau

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – besonders beim Hauskauf! RA und Notar Krau erklärt Ihnen, warum Sie bei der Offenlegung von Mängeln hellhörig werden sollten.


Wenn der Traum vom Eigenheim zum Albtraum wird

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen Ihr Traumhaus. Im Vertrag steht: „Gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung für Mängel.“ Klingt fair, oder?

Doch was, wenn der Verkäufer von einem versteckten Problem wusste und es Ihnen verschwiegen hat? Genau dann kann das Blatt sich wenden.


Das Marder-Drama: Ein Fall aus der Praxis

Ein Käufer erwarb ein Haus in Neuwied. Der Verkäufer versicherte, es gäbe keine versteckten Mängel.

Später stellte sich heraus: Ein Marder hatte Jahre zuvor das Dach beschädigt.

Das Dach wurde nur teilweise saniert. Die restlichen Schäden verschwieg der Verkäufer.

Der Marder hatte wohl ein Jahr lang unter dem Dach gehaust und „unvorstellbaren Lärm“ gemacht. Das war ein klares Warnsignal!


Offenbarungspflicht: Was Verkäufer wissen müssen

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte klar: Wenn ein Verkäufer von solchen gravierenden Schäden weiß, muss er den Käufer darüber informieren.

Über mögliche Schäden muss beim Hauskauf aufgeklärt werden

Auch wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen ist. Verschweigt er wichtige Informationen, handelt er arglistig. Das bedeutet, er täuscht Sie absichtlich.


Was bedeutet das für Sie als Käufer?

In unserem Beispiel forderte der Käufer 25.000 Euro für die Dachsanierung.

Und das zu Recht! Gerichte sehen es so: Wer einen Mangel bewusst verschweigt, muss für die entstehenden Kosten aufkommen.

Auch wenn ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht. Dieser Schutz greift nämlich nicht bei arglistigem Verschweigen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…