Übernahme Schenkungsteuer durch Schenker
BFH II R 31/15
Festsetzung Schenkungsteuer gegen Schenker
– Umfang Wirkung Schenkungsteuerbescheid
– Berichtigung Tenor FG-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 8. März 2017 entschieden, dass das Finanzamt eine Schenkerin, die die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen hatte,
für die Differenz zwischen der rechtmäßig festzusetzenden Steuer und der zu niedrigen Festsetzung gegenüber dem Beschenkten in Anspruch nehmen durfte.
Sachverhalt:
Die Klägerin schenkte einem entfernten Verwandten (V) verschiedene Vermögenswerte und verpflichtete sich im Schenkungsvertrag, die anfallende Schenkungsteuer zu tragen.
Das Finanzamt setzte zunächst Schenkungsteuer gegen V fest, ohne die Übernahme der Steuer durch die Klägerin zu berücksichtigen.
Später erließ das Finanzamt einen weiteren Schenkungsteuerbescheid gegen die Klägerin, in dem es die Steuer unter Berücksichtigung der Übernahmepflicht berechnete.
Das Finanzgericht setzte die gegen die Klägerin festgesetzte Steuer auf die Differenz zwischen der entstandenen und der bereits gegen V festgesetzten Steuer herab.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Hat der Schenker die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, kann das Finanzamt ihn für die Differenz
zwischen der rechtmäßigen Steuer und einer zu niedrigen Festsetzung gegenüber dem Beschenkten in Anspruch nehmen.
Die Wirkung eines Steuerbescheids beschränkt sich auf den Adressaten des Bescheids.
Die Inanspruchnahme des Schenkers ist verfassungsrechtlich zulässig.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.