Übernahme schuldrechtliche Verbindlichkeiten als bereicherungsmindernde Gegenleistung Schenkungsteuer – FG Köln 7 K 2894/14 – Urteil vom 27.01.2016
Kernaussage
Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Übernahme schuldrechtlicher Verbindlichkeiten im Rahmen einer Schenkung nicht als bereicherungsmindernde Gegenleistung bei der Schenkungsteuer berücksichtigt werden kann.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Übernahme keine direkte Wirkung auf die Beschenkte hat und im Erbfall nach erbrechtlichen Grundsätzen erfolgt.
Sachverhalt
Entscheidungsgründe
Schlussfolgerung
Das Urteil verdeutlicht, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Schenkung nur dann als Gegenleistung berücksichtigt werden kann, wenn sie eine unmittelbare wirtschaftliche Belastung für den Beschenkten darstellt.
Die bloße Übernahme der dinglichen Haftung aus Grundschulden reicht hierfür nicht aus.
Zudem ist die Auslegung des Schenkungsvertrags entscheidend, um festzustellen, ob eine Übernahme der persönlichen Verbindlichkeiten vereinbart wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.