Übersicht zur Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument. Darin legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie später nicht mehr selbst entscheiden können. Das heißt: Sie bestimmen im Voraus, was mit Ihnen passieren soll, wenn Sie zum Beispiel im Koma liegen oder schwer krank sind und nicht mehr sprechen können. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Behandlung, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Sie müssen volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Außerdem müssen Sie einwilligungsfähig sein. Das bedeutet: Sie müssen verstehen, was eine Patientenverfügung ist und welche Folgen Ihre Entscheidung hat.
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden. Das heißt: Sie müssen Ihre Wünsche aufschreiben und unterschreiben. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Das bedeutet: Sie dürfen Ihre Meinung ändern und die Verfügung anpassen oder ganz zurücknehmen.
Sie können in der Patientenverfügung festlegen, ob Sie bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Dazu gehören zum Beispiel:
– Wiederbelebung (Herzdruckmassage, Beatmung)
– Künstliche Ernährung oder Flüssigkeitsgabe
– Schmerzbehandlung
– Maschinen zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen
Sie können auch bestimmen, in welchen Situationen Ihre Wünsche gelten sollen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, im Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder bei Bewusstlosigkeit.
Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können, prüft Ihr gesetzlicher Betreuer oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person, ob Ihre Patientenverfügung auf die aktuelle Situation passt. Ist das der Fall, muss Ihr Wille beachtet werden. Auch Ärzte sind an Ihre Verfügung gebunden. Gibt es keine Patientenverfügung oder passt sie nicht zur Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren mutmaßlichen Willen feststellen. Das heißt: Er oder sie versucht herauszufinden, was Sie gewollt hätten. Dabei werden frühere Äußerungen, Ihre Werte und Überzeugungen berücksichtigt.
Ein Betreuer ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die Sie selbst ausgesucht und mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet haben. Beide müssen sich an Ihre Patientenverfügung halten.
Wenn es keine Patientenverfügung gibt oder diese nicht auf die Situation passt, muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Das bedeutet: Es wird versucht herauszufinden, wie Sie sich entschieden hätten. Dabei helfen frühere Aussagen, Ihre persönlichen Werte, religiöse Überzeugungen und Ihre Lebensweise.
Der behandelnde Arzt prüft, welche Maßnahmen medizinisch sinnvoll sind. Er bespricht mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, was zu tun ist. Auch nahe Angehörige und Vertrauenspersonen dürfen sich äußern, wenn das ohne große Verzögerung möglich ist.
Nein. Niemand darf Sie zwingen, eine Patientenverfügung zu machen. Auch darf niemand verlangen, dass Sie eine Patientenverfügung vorlegen, zum Beispiel beim Abschluss eines Vertrags.
### Gesetzliche Verankerung
Seit 2009 gibt es klare gesetzliche Regeln zur Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die wichtigsten Vorschriften finden Sie in den §§ 1827 und 1828 BGB. Sie regeln, wie eine Patientenverfügung erstellt wird, wer sie umsetzt und was passiert, wenn keine Verfügung vorliegt.
Neu ist, dass Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung auch elektronisch gespeichert werden können. Das heißt: Ärzte können im Notfall schnell herausfinden, ob Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie liegt. Diese Hinweise können in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Der Zugriff darauf ist streng geregelt und meist nur mit Ihrer Einwilligung möglich.
Die Krankenkassen müssen Sie über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge informieren. Dazu gehört auch die Patientenverfügung. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse allgemeine Informationen und Hinweise auf Broschüren oder Formulierungshilfen.
Die Patientenverfügung sollte so genau wie möglich sein. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus. Es ist besser, konkrete Situationen und Maßnahmen zu beschreiben. Es gibt viele Muster und Formulierungshilfen, aber nicht alle sind rechtlich sicher. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind.
Wenn Ihre Wünsche nicht eindeutig sind, müssen Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte gemeinsam entscheiden, was zu tun ist. Sie versuchen, Ihren Willen so gut wie möglich umzusetzen. Die Gerichte können eingeschaltet werden, wenn es Streit gibt.
Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Das geht formlos, also auch mündlich oder durch Zerstören des Dokuments. Wichtig ist, dass Ihre aktuelle Meinung klar erkennbar ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr können. Diese Person kann dann auch Ihre Patientenverfügung durchsetzen.
– Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
– Sie müssen volljährig und einwilligungsfähig sein.
– Die Verfügung muss schriftlich sein und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
– Ihr Wille ist für Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte verbindlich.
– Gibt es keine Verfügung, wird Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt.
– Hinweise auf Ihre Patientenverfügung können elektronisch gespeichert werden.
– Die Krankenkassen müssen Sie informieren.
– Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich.
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor und bestimmen selbst, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nicht mehr sprechen oder entscheiden können. So schützen Sie Ihre Wünsche und entlasten Ihre Angehörigen.
Wir empfehlen die notariell beglaubigte Patientenverfügung im Zusammenwirken mit der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie uns an!