Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung – Diskriminierung

Mai 25, 2025

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung Diskriminierung

BAG Urteil vom 5.12.2024 – 8 AZR 372/20

RA und Notar Krau

Es kommt immer wieder vor, dass Teilzeitkräfte Überstunden leisten.

Doch wann gibt es dafür die entsprechenden Überstundenzuschläge? Das ist eine wichtige Frage. Dazu gibt es immer wieder Streit.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun dazu entschieden.

Worum ging es in diesem Fall?

Eine Teilzeitkraft arbeitete als Pflegekraft. Ihre Arbeitszeit betrug 80 % einer Vollzeitstelle.

Im Tarifvertrag stand, dass Überstundenzuschläge erst gezahlt werden, wenn man mehr gearbeitet hat als eine Vollzeitkraft.

Die Pflegekraft hatte Überstunden geleistet. Trotzdem bekam sie keine Zuschläge.

Ihr Arbeitgeber weigerte sich. Er meinte, sie habe die Stunden einer Vollzeitkraft nicht überschritten.

Die Pflegekraft sah sich benachteiligt. Sie klagte. Sie wollte die Zuschläge als Zeitgutschrift. Zudem forderte sie eine Entschädigung wegen Diskriminierung.

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung – Diskriminierung

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG gab der Pflegekraft teilweise recht. Sie bekommt die Zeitgutschrift für die Überstundenzuschläge. Auch eine kleine Entschädigung steht ihr zu.

Diskriminierung von Teilzeitkräften

Das Gericht stellte klar:

Die Regelung im Tarifvertrag ist ungültig.

Sie benachteiligt Teilzeitkräfte.

Es ist nicht erlaubt, Teilzeitkräfte schlechter zu behandeln.

Das Gesetz zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten (Paragraf 4 Abs. 1 TzBfG) verbietet das.

Eine einheitliche Grenze für Überstundenzuschläge ist nicht rechtens.

Sie muss sich an der individuellen Arbeitszeit orientieren.

Teilzeitkräfte müssen Überstundenzuschläge erhalten, sobald sie ihre vereinbarte Stundenzahl überschreiten.

Warum der Arbeitgeber zahlen muss

Der Arbeitgeber verstieß gegen das Gesetz.

Er handelte fahrlässig. Er hätte wissen müssen, dass die Regelung im Tarifvertrag nicht zulässig ist.

Das BAG hatte dazu bereits eine Entscheidung getroffen.

Daher muss er den Schaden ausgleichen. Das ist die Zeitgutschrift für die Überstunden.

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung – Diskriminierung

Fristen spielen eine Rolle

Ansprüche aus dem Tarifvertrag verjähren oft schnell.

Hier war eine Frist von drei Monaten für Überstundenzuschläge vorgesehen.

Die Klägerin hatte diese Frist verpasst. Doch es gab einen Ausweg. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nicht so schnell. Er ergibt sich direkt aus dem Gesetz.

Was bedeutet das für Sie?

Sind Sie in Teilzeit beschäftigt?

Leisten Sie Überstunden?

Dann prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag.

Holen Sie sich im Zweifel Rechtsrat. Das Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitkräften. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden.

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es schützt Teilzeitbeschäftigte vor Ungleichbehandlung.

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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