
Übertragung Alleineigentum auf Vorerben ohne Bewilligung des Ersatznacherben
Bayerisches Oberstes Landesgericht 2Z BR 231/04
Beschluss 1.3.2005
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. März 2005 behandelt die Frage, ob das Alleineigentum an einem zur Erbschaft
gehörenden Grundstück auf den Vorerben übertragen werden kann, ohne dass eine Zustimmung der Ersatznacherben erforderlich ist.
Der Sachverhalt betraf ein Grundstück, das Teil eines Nachlasses war, wobei der Beteiligte zu 1 als Vorerbe und die Beteiligten zu 2 und 3 als Nacherben eingesetzt waren.
Ersatznacherben waren die Abkömmlinge der Nacherben.
Die Nacherben (Beteiligte zu 2 und 3) übertrugen mit notarieller Urkunde eine Teilfläche des Grundstücks auf den Vorerben (Beteiligten zu 1), sodass das Restgrundstück in dessen Alleineigentum überging.
Dabei bewilligten sie die Löschung des Nacherbenvermerks für das Restgrundstück.
Das Grundbuchamt beanstandete jedoch, dass die Zustimmung der Ersatznacherben fehlte und verlangte deren Zustimmung zur Löschung des Nacherbenvermerks.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Beschwerde der Beteiligten ab und bestätigte, dass eine Bewilligung der Ersatznacherben erforderlich sei.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und entschied, dass die Löschung des Nacherbenvermerks ohne die Zustimmung der Ersatznacherben möglich ist.
Es argumentierte, dass eine Verfügung des Vorerben, die mit Zustimmung der Nacherben erfolgt, nach Paragraf 2113 BGB wirksam ist und keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf.
Das Gericht stellte fest, dass eine Vereinbarung zwischen Vorerben und Nacherben über den Ausschluss eines Erbschaftsgegenstandes aus dem Nachlass,
sodass dieser nicht mehr der Nacherbschaft unterliegt, auch ohne Zustimmung der Ersatznacherben möglich ist.
Da das Grundstück somit aus dem Nachlass ausscheidet, wird das Grundbuch unrichtig, wenn es weiterhin den Nacherbenvermerk enthält.
Die Löschung des Nacherbenvermerks kann daher nach Paragraf 22 GBO ohne Bewilligung der Ersatznacherben erfolgen.
Diese Entscheidung unterstreicht die Möglichkeit, das Alleineigentum an einem Erbschaftsgegenstand vom Vorerben zu erlangen,
wenn die Nacherben zustimmen, ohne dass eine Zustimmung der Ersatznacherben erforderlich ist.
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