Übertragung Bruchteil Erbanteil auf Miterben
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 2 Z 169/90
Sachverhalt:
Die Beteiligten waren Teil einer Erbengemeinschaft, die ein ehemaliges Fideikommissvermögen als Gesamthandsgemeinschaft hielt.
Der Beteiligte zu 1 übertrug einen Bruchteil seines Anteils an dem Vermögen auf seinen Sohn, den Beteiligten zu 2.
Das Grundbuchamt trug beide Beteiligte als Berechtigte an dem Anteil ein, lehnte es aber ab, das Verhältnis der Bruchteile (2/7 zu 5/7) im Grundbuch zu vermerken.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) wies die weitere Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Begründung:
Das BayObLG stellte fest, dass durch die Übertragung des Bruchteils keine Bruchteilsgemeinschaft zwischen den Beteiligten entstanden ist.
Die Übertragung führte stattdessen zu einer Vergrößerung des Anteils des Beteiligten zu 2 und einer Verkleinerung des Anteils des Beteiligten zu 1.
Die Rechtsfolge der Übertragung ist vergleichbar mit der Anwachsung eines Erbteils. Der Anteil des Erwerbers vergrößert sich, ohne dass eine neue Gemeinschaft entsteht.
Das BayObLG bestätigte die Auffassung des Grundbuchamts, dass das Verhältnis der Bruchteile nicht im Grundbuch eingetragen werden muss.
Ein solches Verhältnis besteht nicht, da keine Bruchteilsgemeinschaft entstanden ist.
Besonderheiten:
Fazit:
Das BayObLG hat entschieden, dass die Übertragung eines Bruchteils eines Erbanteils auf einen anderen Miterben nicht zur Entstehung einer Bruchteilsgemeinschaft führt.
Der Anteil des Erwerbers vergrößert sich im Wege der Anwachsung. Eine Eintragung des Verhältnisses der Bruchteile im Grundbuch ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.