Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei schädlicher Beeinflussung des Kindes durch den anderen Elternteil
Gericht: AG Bad Kreuznach
Entscheidungsdatum: 24.04.2020
Aktenzeichen: 91 F 4/20
ECLI: ECLI:DE:AGBDKRE:2020:0424.91F4.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Hier ist eine Zusammenfassung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Kreuznach in einfacher Sprache.
In diesem Fall geht es um ein sechsjähriges Mädchen namens R., deren Eltern seit Jahren einen heftigen Streit vor Gericht führen. Das Amtsgericht Bad Kreuznach musste am 24. April 2020 entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll und wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird.
Der Fall ist besonders kompliziert, weil es bereits 18 Vorverfahren gab. Zuletzt lebte das Kind beim Vater, doch das Gericht hat nun entschieden, dass R. sofort zur Mutter zurückkehren muss.
Die Eltern von R. sind geschieden und beide neu verheiratet. Seit der Geburt des Kindes streiten sie fast ununterbrochen vor verschiedenen Gerichten um das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Ursprünglich lebte R. bei ihrer Mutter. Im Jahr 2019 kam es jedoch zu einer Wende: Der Vater behauptete, die Mutter würde das Kind misshandeln. Daraufhin zog R. vorübergehend zum Vater.
Das Gericht stellte fest, dass der Vater und seine neue Ehefrau das Kind massiv negativ beeinflusst haben. Sie haben das Mädchen immer wieder verhört und ihr Fragen gestellt, die für ein Kind nicht angemessen sind. Ziel war es offenbar, R. dazu zu bringen, schlecht über ihre Mutter zu reden.
Das Kind fing an, die leibliche Mutter nur noch „Bauchmama“ zu nennen, während es die Stiefmutter „Mami“ nannte. Das Gericht sieht darin eine gezielte Strategie, um die Bindung zur Mutter zu zerstören.
Das Gericht hat entschieden, dass beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht behalten. Das bedeutet, wichtige Entscheidungen (wie Schule oder Operationen) müssen sie weiterhin gemeinsam treffen.
Allerdings wurde der Antrag des Vaters abgelehnt, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Das bedeutet: R. darf nicht dauerhaft beim Vater wohnen bleiben. Sie muss zurück zur Mutter, da diese als Hauptbezugsperson die stabilere Umgebung bietet.
Das Gericht ist überzeugt, dass die Mutter das Kind nicht misshandelt hat. Die Vorwürfe des Vaters konnten nicht bewiesen werden. Ein Arzt stellte zwar kleine Verletzungen fest, diese waren aber ganz normale Blessuren vom Spielen.
Viel schwerer wiegt für das Gericht die fehlende Bindungstoleranz des Vaters. Bindungstoleranz bedeutet, dass ein Elternteil akzeptiert und fördert, dass das Kind auch zum anderen Elternteil eine gute Beziehung hat. Der Vater hat genau das Gegenteil getan: Er hat versucht, die Mutter aus dem Leben des Kindes zu verdrängen.
Damit R. zur Ruhe kommen kann und nicht weiter beeinflusst wird, hat das Gericht das Umgangsrecht des Vaters für einen Monat komplett ausgesetzt. In dieser Zeit soll das Kind wieder eine feste Bindung zur Mutter aufbauen, ohne dass der Vater dazwischenfunkt.
Nach diesem Monat darf der Vater sein Kind wiedersehen, aber zunächst nur unter Aufsicht (begleiteter Umgang). Eine Fachkraft wird dabei sein und aufpassen, dass der Vater das Kind nicht wieder negativ beeinflusst. Später, ab Juli 2020, darf R. dann jedes zweite Wochenende beim Vater übernachten.
Sie, als Eltern, werden vom Gericht verpflichtet, eine Elternberatung zu besuchen. Sie müssen lernen, ihre persönlichen Konflikte zu trennen und gemeinsam zum Wohle des Kindes zu handeln. Wenn Sie diese Beratung verweigern, kann das rechtliche Folgen haben.
Der Vater und seine Ehefrau haben eine klare Anweisung erhalten: Sie dürfen sich gegenüber R. nicht mehr negativ über die Mutter äußern. Sie dürfen das Kind nicht mehr über Ereignisse bei der Mutter ausquetschen. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass R. wieder ein positives Bild von ihrer Mutter bekommt.
Das Gericht hat eine Umgangspflegerin eingesetzt. Diese Person organisiert die Übergaben des Kindes. Sie stellt sicher, dass R. sicher von der Mutter zum Vater und wieder zurückkommt. Falls sich ein Elternteil weigert, das Kind herauszugeben, darf die Pflegerin sogar die Polizei um Hilfe bitten.
Ab Dezember 2020 müssen die Eltern ein Umgangsbuch führen. Darin schreiben sie wichtige Informationen über R. auf, zum Beispiel Krankheiten, Termine oder Fortschritte in der Entwicklung. So wird sichergestellt, dass beide Eltern informiert sind, auch wenn sie nicht direkt miteinander sprechen können.
Dieses Urteil zeigt deutlich: Das Gericht schützt das Kind vor psychischer Beeinflussung. Eltern haben die Pflicht, den Kontakt zum anderen Elternteil zu unterstützen. Wer das Kind als Waffe im Streit benutzt, riskiert, das Recht auf die Betreuung des Kindes zu verlieren. Für R. soll nun eine Zeit der Ruhe beginnen, in der sie einfach nur Kind sein darf.
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