Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Februar 2, 2026

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12.5.2020 – 4 UF 45/20

In Trennungssituationen ist die Frage nach dem Wohnort der Kinder oft ein emotionales und rechtlich schwieriges Thema. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die zeigt, nach welchen Regeln Gerichte heute entscheiden.

Im Folgenden erkläre ich Ihnen den Beschluss vom 12. Mai 2020 (Aktenzeichen: 4 UF 45/20) in einfacher Sprache.


Worum ging es in dem Fall?

Ein geschiedenes Ehepaar stritt sich um das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre beiden gemeinsamen Kinder B und C. Die Kinder lebten bereits seit der Trennung der Eltern im Jahr 2017 bei der Mutter.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge. Es regelt die Frage, wer entscheiden darf, wo die Kinder dauerhaft wohnen. Da die Eltern sich absolut nicht einigen konnten, musste das Gericht entscheiden, ob die gemeinsame Sorge in diesem Punkt aufgehoben wird und ob die Mutter oder der Vater das Recht allein erhält.

Die Entscheidung der ersten Instanz

Zuerst befasste sich das Amtsgericht Wetzlar mit dem Fall. Es entschied, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält. Der Vater war damit nicht einverstanden. Er warf der Mutter vor, sie würde ihn manipulieren und den Kontakt zu den Kindern erschweren. Deshalb legte er Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.


Wann wird die gemeinsame Sorge aufgehoben?

Normalerweise behalten beide Elternteile nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht. Das Gesetz sieht dies als den Idealfall an. Doch es gibt Situationen, in denen das nicht mehr funktioniert.

Das Gericht erklärte, dass die gemeinsame Sorge nur dann aufgehoben werden darf, wenn:

  1. Es zwischen den Eltern keine Verständigungsmöglichkeiten mehr gibt.
  2. Ein Mindestmaß an Kooperation fehlt.
  3. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Im vorliegenden Fall stritten die Eltern schon seit Jahren so heftig, dass eine gemeinsame Entscheidung über den Wohnort der Kinder unmöglich war. Das Gericht sah ein, dass hier eine klare Regelung her musste, um Ruhe in das Leben der Kinder zu bringen.


Wonach entscheidet das Gericht?

Wenn die Eltern sich nicht einigen können, muss das Gericht prüfen, bei welchem Elternteil die Kinder besser aufgehoben sind. Dabei gibt es vier wichtige Kriterien, die „Kindeswohlkriterien“ genannt werden:

1. Der Kontinuitätsgrundsatz

Hierbei geht es um die Frage: Wo haben die Kinder bisher gelebt und wo ist ihr Umfeld stabil? Da die Kinder seit Jahren bei der Mutter wohnten und dort fest in der Schule, bei Freunden und in der Nachbarschaft integriert waren, sprach dieser Punkt eindeutig für die Mutter. Ein Umzug zum Vater hätte die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen.

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

2. Der Kindeswille

Ab einem gewissen Alter werden Kinder vom Gericht persönlich angehört. Die Kinder B und C erklärten deutlich, dass sie bei ihrer Mutter bleiben wollten. Sie begründeten dies sachlich: Die Mutter achte mehr auf die Hausaufgaben und der Vater habe erwähnt, vielleicht ins Ausland ziehen zu wollen. Das Gericht empfand diesen Willen als echt und nicht von der Mutter eingeredet.

3. Die Bindungstoleranz

Dies ist ein sehr wichtiger Begriff im Familienrecht. Es bedeutet: Ist ein Elternteil bereit, den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil zu fördern? Das Gericht stellte fest, dass der Vater hier Schwächen zeigte. Er machte der Mutter massive Vorwürfe und drohte sogar damit, die Haustiere der Kinder wegzugeben. Das Gericht sah darin ein Verhalten, das den Kindern schaden könnte.

4. Die Erziehungseignung und Förderung

Das Gericht prüfte auch, ob beide Eltern fähig sind, die Kinder zu erziehen. In diesem Fall hielt das Gericht beide Eltern grundsätzlich für geeignet. Beide lieben ihre Kinder. Doch da die anderen Punkte (Wille der Kinder und Kontinuität) schwerer wogen, fiel die Entscheidung zugunsten der Mutter aus.


Das Urteil des Oberlandesgerichts

Das OLG Frankfurt bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mutter darf weiterhin allein entscheiden, wo die Kinder wohnen. Der Antrag des Vaters wurde abgelehnt. Auch sein Wunsch, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen, wurde abgewiesen. Das Gericht war der Meinung, dass der Sachverhalt durch die Anhörungen der Kinder, des Jugendamtes und der Eltern bereits klar genug war.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Das Gericht richtete am Ende noch einen Appell an beide Eltern: Sie müssen lernen, zum Wohle ihrer Kinder besser zusammenzuarbeiten. Streitigkeiten zwischen den Eltern belasten Kinder oft mehr als die Trennung selbst. Das Jugendamt bietet hierfür Unterstützung an, die die Eltern annehmen sollten.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Kriterien, die für das Gericht entscheidend waren:

KriteriumBewertung durch das Gericht
KontinuitätPro Mutter (Kinder leben dort seit 2017)
KindeswillePro Mutter (Kinder wollen dort bleiben)
BindungstoleranzEher Pro Mutter (Vater war sehr vorwurfsvoll)
GeschwisterbindungPro Mutter (Kinder sollen zusammenbleiben)

Warum ist diese Entscheidung wichtig für Sie?

Dieses Urteil zeigt, dass Gerichte sehr genau hinschauen, was für das Kind im Alltag am stabilsten ist. Es geht nicht darum, welcher Elternteil „besser“ ist, sondern wo das Kind die besten Chancen auf eine ruhige Entwicklung hat. Wenn Kinder sich klar positionieren und ein Umfeld gefestigt ist, ändern Gerichte diesen Zustand nur in extremen Ausnahmefällen.


Rechtliche Beratung im Familienrecht

Rechtsfragen rund um das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sind hochsensibel und erfordern fachkundige Unterstützung. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zu Ihren Rechten als Elternteil haben, ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Dort erhalten Sie kompetente Unterstützung bei allen Fragen zum Familienrecht und zur Gestaltung der elterlichen Sorge.

RA und Notar Krau

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