Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19

Oktober 22, 2020
durch Konfusion erloschener Pflichtteil bei Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit

Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Überblick über den Fall
    • Grundlegende Rechtsfrage
  2. Sachverhalt
    • Eintragung von Herrn L. H. als Alleineigentümer
    • Familiäre Hintergründe und Kinder des Ehepaares H.
    • Inhalt des handschriftlichen Ehegattentestaments vom 12.01.2016
    • Erbfall und Eröffnung des Testaments
    • Ausschlagung der Erbschaft durch Frau J. H.
  3. Erbschein und Erbengemeinschaft
    • Antrag und Erteilung des Erbscheins
    • Aufteilung des Erbes unter den Kindern
    • Regelungen zur Nacherbfolge
  4. Vertrag über Erbauseinandersetzung
    • Details des notariellen Vertrags vom 17.05.2019
    • Übertragung der Immobilie an die Beteiligten 1) und 4)
  5. Zwischenverfügung des Grundbuchamts
    • Anforderungen des Grundbuchamts für die Eigentumsumschreibung
    • Reaktion der Beteiligten und Beschwerde gegen die Verfügung
  6. Beschwerdeverfahren vor dem OLG Hamm
    • Zulässigkeit der Beschwerde
    • Rechtsauffassung des OLG Hamm
    • Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung
  7. Rechtliche Beurteilung
    • Bedeutung des Vorausvermächtnisses und seine Entgeltlichkeit
    • Auslegung des Testaments hinsichtlich der Erbenstellung und Vermächtnisse
    • Rechte und Ansprüche der Vorerben und Nacherben
  8. Schlussfolgerungen des Gerichts
    • Aufhebung der Zwischenverfügung
    • Bedeutung für zukünftige Fälle ähnlicher Art

Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19

Sachverhalt:

Die Beteiligten zu 1) bis 4) waren die Kinder des Erblassers und als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.

Sie hatten ihren Erbanteil durch Vorausvermächtnis erhalten.

Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übertrugen sie das Grundstück auf die Beteiligten zu 1) und 4).

Das Grundbuchamt verlangte für die Eigentumsumschreibung den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung oder die Zustimmung der Nacherben.

Problematik:

  • Vorausvermächtnis und Nacherbfolge: Fraglich war, ob das Grundstück der Nacherbfolge unterlag und ob die Zustimmung der Nacherben zur Verfügung erforderlich war.
  • Entgeltlichkeit der Verfügung: Zu klären war, ob die Verfügung über das Grundstück entgeltlich war.
  • Auslegung des Testaments: Weiterhin war das Testament auszulegen, um die Erbenstellung der Beteiligten und den Umfang des Vorausvermächtnisses zu bestimmen.

Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19

Entscheidung des OLG Hamm:

Das OLG Hamm hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.

Die Verfügung über das Grundstück war entgeltlich und die Zustimmung der Nacherben war nicht erforderlich.

Begründung:

  • Vorausvermächtnis: Das Grundstück war den Beteiligten zu 1) bis 4) im Wege des Vorausvermächtnisses zugewandt worden und unterlag daher nicht der Nacherbfolge.
  • Freies Recht: Das Vorausvermächtnis war zu freiem Recht und die Beteiligten konnten darüber frei verfügen.
  • Entgeltlichkeit: Die Übertragung des Grundstücks in Erfüllung des Vorausvermächtnisses war entgeltlich.
  • Auslegung des Testaments: Der Erblasser hatte den Beteiligten zu 1) bis 4) das Grundstück in jedem Fall als Vorausvermächtnis zukommen lassen wollen.
  • Erbengemeinschaft: Die Beteiligten zu 1) bis 4) waren als Erbengemeinschaft berechtigt, über das Grundstück zu verfügen.
  • Ausschlagung des Vermächtnisses: Der Verzicht auf die Übertragung des Grundstücks auf die Beteiligten zu 2) und 3) konnte als Ausschlagung des Vermächtnisses angesehen werden.
  • Erbschein: Der Erbschein stand der Auslegung des Testaments nicht entgegen, da bei einer Mehrheit von Vorerben das Vorausvermächtnis nicht im Erbschein aufzunehmen ist.

Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19

Wesentliche Aussagen des Beschlusses:

  • Vorausvermächtnis: Ein Vorausvermächtnis unterliegt nicht der Nacherbfolge.
  • Entgeltlichkeit: Die Übertragung eines Grundstücks in Erfüllung eines Vorausvermächtnisses ist entgeltlich.
  • Auslegung des Testaments: Bei der Auslegung eines Testaments ist der Wille des Erblassers zu erforschen.

Bedeutung für die Praxis:

Der Beschluss verdeutlicht die rechtlichen Besonderheiten des Vorausvermächtnisses und die Voraussetzungen für die Entgeltlichkeit einer Verfügung.

Er zeigt auf, dass bei der Auslegung eines Testaments der Wille des Erblassers zu erforschen ist und dass die Beteiligten

im vorliegenden Fall das Grundstück ohne Zustimmung der Nacherben auf die Beteiligten zu 1) und 4) übertragen konnten.

RA und Notar Krau

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