Übertragung Grundbesitz in Erfüllung Vorausvermächtnis ist entgeltlich – OLG Hamm 15 W 433/19
Sachverhalt:
Die Beteiligten zu 1) bis 4) waren die Kinder des Erblassers und als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.
Sie hatten ihren Erbanteil durch Vorausvermächtnis erhalten.
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übertrugen sie das Grundstück auf die Beteiligten zu 1) und 4).
Das Grundbuchamt verlangte für die Eigentumsumschreibung den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung oder die Zustimmung der Nacherben.
Problematik:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Die Verfügung über das Grundstück war entgeltlich und die Zustimmung der Nacherben war nicht erforderlich.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die rechtlichen Besonderheiten des Vorausvermächtnisses und die Voraussetzungen für die Entgeltlichkeit einer Verfügung.
Er zeigt auf, dass bei der Auslegung eines Testaments der Wille des Erblassers zu erforschen ist und dass die Beteiligten
im vorliegenden Fall das Grundstück ohne Zustimmung der Nacherben auf die Beteiligten zu 1) und 4) übertragen konnten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.