Übertragung Grundstück auf Vorerben – OLG Bamberg Beschluss 1.6.2017 – 8 W 37/17
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 01. Juni 2017 befasst sich mit der Frage,
unter welchen Voraussetzungen ein Nacherbenvermerk im Grundbuch gelöscht werden kann, bevor der Nacherbfall eingetreten ist.
In dem Fall ging es um ein Grundstück, das durch ein notarielles Testament vom 30. Oktober 2007 dem Sohn des Erblassers als Vorerben und dessen Enkelin als Nacherbin zugewiesen wurde.
Der Vorerbe und die Nacherbin hatten später eine notarielle Vereinbarung getroffen, durch die das Grundstück aus dem Nachlass freigegeben und an den Vorerben übertragen wurde.
Anschließend wurde die Löschung des Nacherbenvermerks beantragt.
Das Grundbuchamt Schweinfurt hatte diesen Antrag zunächst abgelehnt und gefordert, dass auch die potenziellen Ersatznacherben,
also die möglichen zukünftigen Abkömmlinge der Nacherbin, zustimmen oder ein Pfleger gemäß § 1903 BGB bestellt wird.
Dagegen legte der Vorerbe Beschwerde ein, die letztlich vom OLG Bamberg positiv beschieden wurde.
Das Gericht entschied, dass die Löschung des Nacherbenvermerks nicht nur durch die Zustimmung aller Nacherben erfolgen kann,
sondern auch dann, wenn das Grundbuch unrichtig geworden ist, beispielsweise durch die wirksame Übertragung des Grundstücks vom Vorerben an den Nacherben
und dann zurück an den Vorerben, wodurch das Grundstück aus dem Nachlass ausscheidet und nicht mehr der Nacherbschaft unterliegt.
In einem solchen Fall bedarf es keiner Zustimmung der Ersatznacherben.
Das OLG hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf und wies dieses an, den Löschungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu prüfen.
Das Gericht betonte, dass die rechtlichen Hindernisse, die vom Grundbuchamt angeführt wurden, nicht zutreffend seien, da der Unrichtigkeitsnachweis im vorliegenden Fall erbracht wurde.
Die Entscheidung zeigt, dass eine umfassende vertragliche Regelung zwischen Vorerben und Nacherben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die Beteiligung von Ersatznacherben wirksam sein kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.