Übertragung Miteigentumsanteil am Wohnhaus als Zuwendung Familienwohnheim schenkungsteuerfrei – FG Nürnberg IV 292/2003

Juni 6, 2022
Steuerbefreiung Familienheim Erbschaftsteuer Hinderung Nutzung

Übertragung Miteigentumsanteil am Wohnhaus als Zuwendung Familienwohnheim schenkungsteuerfrei – FG Nürnberg IV 292/2003 – Urteil verkündet am 05.10.2006

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Klage vor dem Finanzgericht Nürnberg (IV 292/2003) bezüglich der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Wohnhaus wurde zugunsten der Klägerin entschieden.

Die Übertragung bleibt schenkungsteuerfrei, da das Haus als Familienwohnheim qualifiziert wurde.

Die Vermietung eines Teils des Hauses zu gewerblichen Zwecken wurde als unschädlich angesehen.

Die Entscheidung ist aufgrund der abweichenden Anweisung in den Erbschaftsteuerrichtlinien revisionsfähig.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

A. Vorstellung des Falles

B. Beteiligte Parteien

C. Feststellung des Streitgegenstandes

Übertragung Miteigentumsanteil am Wohnhaus als Zuwendung Familienwohnheim schenkungsteuerfrei – FG Nürnberg IV 292/2003

II. Sachverhalt

A. Hintergrund der Klage

B. Notarielle Urkunde vom 22.12.1999

C. Schenkungsteuerbescheide und Einspruchsentscheidung

III. Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Nürnberg

A. Klagebegründung und Anträge der Klägerin

B. Argumentation des Finanzamtes

C. Mündliche Verhandlung und weitere Angaben der Klägerin

IV. Entscheidungsgründe des Finanzgerichts Nürnberg

A. Begründung der Klageabweisung

B. Argumente für die Aufhebung der Schenkungsteuerbescheide

C. Ausführungen zur Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG

D. Berücksichtigung der Familienwohnsituation und Nutzung des Hauses

E. Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

F. Zulassung der Revision und Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten

V. Schlussbemerkung

A. Zusammenfassung der Entscheidung des Finanzgerichts

B. Eventuelle Auswirkungen auf zukünftige Fälle

C. Abschließende Feststellungen und Relevanz der Entscheidung

Übertragung Miteigentumsanteil am Wohnhaus als Zuwendung Familienwohnheim schenkungsteuerfrei – FG Nürnberg IV 292/2003

Tenor:

1. Die Schenkungsteuerbescheide vom 21.06.2001 und 16.01.2002 sowie die Einspruchsentscheidung vom 02.09.2003 werden aufgehoben.

2. Das Finanzamt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Das Finanzamt darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Beschluss

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Streitig ist, ob die Übertragung des halben Miteigentumsanteils am Wohnhaus, dessen Untergeschoss teilweise an eine GmbH vermietet ist, als Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei ist.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Warnhinweis:

    Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

    Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

    Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

    Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

    Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

    Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

    Letzte Beiträge

    testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

    Amtsgericht Hagen – Ausschlagung

    Mai 7, 2026
    Amtsgericht Hagen – AusschlagungAG Hagen, Beschl. v. 22.4.2025 – 140 C 22/24Einleitung: Wenn das Erbe zur rechtlich…
    Trauer Grabstein

    Landgericht Köln – Bestattungsvorsorge

    Mai 7, 2026
    Landgericht Köln – BestattungsvorsorgeLG Köln, Beschl. v. 18.12.2025 – 19 O 387/25Die Bestattungsvorsorge: Den letz…

    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGB

    Mai 7, 2026
    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGBHier findest du eine umfassende und leicht verständliche Zusammenfassung zu den Rechten…