Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testamentes von Nichtehegatten – OLG Hamm 15 W 379/95
Sachverhalt:
Ein Erblasser und seine Lebensgefährtin hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet,
in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und eine Schlusserbeneinsetzung zugunsten einer Stiftung vornahmen.
Das Testament war unwirksam, da die beiden zum Zeitpunkt der Errichtung nicht verheiratet waren.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Lebensgefährtin die Einziehung des Erbscheins, der auf gesetzlicher Erbfolge beruhte,
und machte geltend, dass das Testament als Einzeltestament des Erblassers umgedeutet werden könne.
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm hob die Entscheidung des Landgerichts auf und wies das Nachlassgericht an, einen neuen Erbschein zu erteilen, der die gesetzliche Erbfolge widerspiegelt.
Begründung:
Das OLG Hamm führte aus, dass eine in einem gemeinschaftlichen Testament von Nichtehegatten getroffene Verfügung nicht im Wege der Umdeutung als Einzeltestament aufrechterhalten werden kann,
wenn sie im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zu der Verfügung des anderen steht, die ihrerseits nicht den Formerfordernissen eines Einzeltestaments entspricht.
Fazit:
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das gemeinschaftliche Testament nicht als Einzeltestament des Erblassers umgedeutet werden konnte.
Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen der Umdeutung von gemeinschaftlichen Testamenten.
Die Umdeutung von Testamenten ist ein komplexes Thema im Erbrecht, das dazu dient, den Willen des Erblassers möglichst zu erhalten, auch wenn das Testament Formfehler aufweist oder aus anderen Gründen unwirksam ist.
Hier sind einige wichtige Punkte zur Umdeutung von Testamenten:
Grundlagen der Umdeutung:
Anwendungsfälle der Umdeutung:
Beispiele aus der Rechtsprechung:
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.