Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament – OLG München 31 Wx 22/14

November 29, 2020

Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament – OLG München 31 Wx 22/14

Inhaltsverzeichnis von RA und Notar Krau:

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falles
    • Relevanz und Fragestellung
  2. Sachverhalt
    • Überblick über die Erblasser und Beteiligten
    • Darstellung der Testamente
    • Stellung der Erbscheinsanträge und Beschlüsse
  3. Rechtliche Grundlagen
    • Gemeinschaftliches Testament gemäß § 2247 BGB
    • Voraussetzungen für die Umdeutung in ein Einzeltestament
    • Grundsätze der Testamentsauslegung
  4. Gerichtliche Entscheidung
    • Beschluss des Amtsgerichts München
    • Beschwerde der Beteiligten zu 2
  5. Begründung der Entscheidung des OLG München
    • Unvollständigkeit des gemeinschaftlichen Testaments
    • Fehlen des Beitritts der Ehefrau
    • Ermittlung des Erblasserwillens
      • Auswertung der handschriftlichen und maschinengeschriebenen Testamente
      • Bedeutung der gegenseitigen Alleinerbeinsetzung
      • Regelungen zur Schlusserbfolge
    • Bewertung der Sicherungsabsichten des Erblassers
    • Aspekte der Gleichmäßigkeit der Vermögensverteilung

Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament – OLG München 31 Wx 22/14

  1. Ergebnis und Konsequenzen
    • Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts München
    • Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1
    • Auswirkungen auf die Erbfolge
  2. Weitere rechtliche Implikationen
    • Bedeutung der Entscheidung für künftige Fälle
    • Diskussion der gesetzlichen Erbfolge im Kontext von gemeinschaftlichen Testamenten
  3. Schlussbetrachtung
    • Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
    • Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

1. Die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament erfordert die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollte.

2. Sieht das unvollständige gemeinschaftliche Testament eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung und eine Schlusserbeneinsetzung von Verwandten beider Ehegatten zu gleichen Teilen vor, kann gegen einen solchen Willen sprechen,

dass der Testierende selbst ohne den Beitritt des anderen Ehegatten nicht dessen Alleinerbe wäre und die angestrebte gleichmäßige Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens bei Umdeutung in Vor- und Nacherbfolge nicht erreicht würde.

Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament – OLG München 31 Wx 22/14

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht – vom 24.10.2013 aufgehoben.

II. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 6.5.2013 wird zurückgewiesen.

III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 € festgesetzt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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