Umdeutung gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament

August 21, 2017
Umdeutung gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament
OLG Frankfurt am Main 20 W 75/11
Beschluss vom 31.05.2011,

RA und Notar Krau

Der Erblasser verstarb und hinterließ ein Schriftstück, das er als gemeinschaftliches Testament bezeichnet hatte.

Es enthielt die gegenseitige Erbeinsetzung des Erblassers und seiner Ehefrau.

Das Schriftstück war jedoch nur vom Erblasser unterschrieben.

Die Ehefrau beantragte daraufhin einen Erbschein als Alleinerbin.

Der Sohn des Erblassers (Beteiligter zu 2) widersprach dem Antrag und argumentierte, dass das Testament unwirksam sei, da die Unterschrift der Ehefrau fehle.

Das Nachlassgericht kündigte die Erteilung des Erbscheins an die Ehefrau an, sofern keine Beschwerde eingelegt werde.

Umdeutung gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament

Der Sohn legte Beschwerde ein.

Kernaussagen des Gerichts:

  • Umdeutung des Vorbescheids: Ein zu Unrecht nach altem Recht erlassener Vorbescheid kann in einen in seiner Wirksamkeit ausgesetzten Feststellungsbeschluss nach § 352 FamFG umgedeutet werden.
  • Umdeutung des gemeinschaftlichen Testaments: Ein nur von einem Ehegatten geschriebenes und unterschriebenes gemeinschaftliches Testament kann in ein Einzeltestament zugunsten des anderen Ehegatten umgedeutet werden, wenn ein entsprechender Wille des Erblassers festgestellt werden kann.
  • Kein bloßer Entwurf: Das Schriftstück ist nicht nur als Entwurf anzusehen, da bereits ein anderer Entwurf vorhanden war und der Erblasser das Schriftstück mit Datum versehen und unterschrieben hat.
  • Kein Abhängigkeitsverhältnis: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser die Erbeinsetzung seiner Ehefrau davon abhängig machen wollte, dass auch sie ihn als Erben einsetzt.
  • Erblasserwille: Der Erblasser wollte seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzen, auch wenn das Schriftstück nur von ihm unterschrieben wurde.

Entscheidung:

Das OLG Frankfurt am Main wies die Beschwerde des Sohnes zurück und stellte fest, dass die Ehefrau Alleinerbin ist.

Umdeutung gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament

Bedeutung des Beschlusses:

Der Beschluss verdeutlicht die Möglichkeit der Umdeutung eines nur von einem Ehegatten unterschriebenen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament.

Er zeigt, dass der Wille des Erblassers auch dann berücksichtigt werden kann, wenn die formalen Voraussetzungen für ein gemeinschaftliches Testament nicht erfüllt sind.

RA und Notar Krau

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