Umdeutung unwirksames gemeinschaftliches Testament von Nichtehegatten

April 2, 2019

Umdeutung unwirksames gemeinschaftliches Testament von Nichtehegatten

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 27.4.1993 – 1Z BR 120/92 –

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. April 1993 (1Z BR 120/92) ging es um die Umdeutung eines gemeinschaftlichen

Testaments von Nichtehegatten (zwei Schwestern) in ein privatschriftliches Einzeltestament

sowie um die Frage der Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen und die Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins.

Die verstorbene Erblasserin und ihre Schwester hatten ein gemeinschaftliches Testament erstellt, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und Vorerben einsetzten

und für den Fall der Nacherbfolge einen Großneffen und dessen Ehefrau als Erben bestimmten.

Nach dem Tod der Erblasserin erteilte das Nachlassgericht ihrer überlebenden Schwester einen Erbschein, der sie als Alleinerbin auswies.

Nachdem diese Schwester ebenfalls verstarb, beantragten die Beteiligten, den Erbschein als unrichtig einzuziehen

und einen neuen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, der die Nacherbfolge gemäß dem Testament feststellte.

Umdeutung unwirksames gemeinschaftliches Testament von Nichtehegatten

Das Landgericht Traunstein entschied, dass das gemeinschaftliche Testament als solches unwirksam sei, weil das Gesetz ein solches Testament nur für Ehegatten zulässt.

Es wurde jedoch in ein Einzeltestament umgedeutet, da die Erblasserin die gesetzlich vorgeschriebene Form eines eigenhändigen Testaments eingehalten hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die letztwilligen Verfügungen nicht wechselbezüglich waren, also nicht davon abhingen, dass die andere Schwester in gleicher Weise testiert hatte.

Dies wurde unter anderem dadurch belegt, dass die Zuwendung an die Schwester hinter deren gesetzlichem Erbteil zurückblieb.

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Beschwerde des Beteiligten zu 3 zurück.

Es hielt die Umdeutung des Testaments in ein Einzeltestament für rechtens und sah keine Fehler in der rechtlichen Bewertung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen.

Der Erbschein wurde als unrichtig eingezogen, da die Nacherbfolge nicht berücksichtigt worden war.

Der Beteiligte zu 3 wurde zur Kostenerstattung im Verfahren der weiteren Beschwerde verurteilt.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

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