
Umfang Aufhebung und Widerruf Testament durch späteres Testament
OLG Köln 2 Wx 49/05
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte mehrere Testamente und Nachträge errichtet.
In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner ersten Ehefrau hatte er die Beteiligte zu 3) als Alleinerbin eingesetzt und den Beteiligten zu 1) als Testamentsvollstrecker bestimmt.
Später widerrief er die Einsetzung des Beteiligten zu 1) als Testamentsvollstrecker und ernannte stattdessen Rechtsanwalt Dr. W.
In einem weiteren Testament widerrief er die Ernennung von Rechtsanwalt Dr. W.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte der Beteiligte zu 1) die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, das ihm das Amtsgericht jedoch versagte.
Problematik:
Entscheidung des OLG Köln:
Das OLG Köln hob den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für den Widerruf eines Testaments und das Wiederinkrafttreten eines früheren Testaments.
Er zeigt auf, dass die Gerichte die Testamente im Einzelfall sorgfältig auslegen müssen, um den Willen des Erblassers zu ermitteln.
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